Damit die Sicherheit während der Hundeausbildung gewährleistet ist, sowie die Ordnung und Sauberkeit auf dem Vereinsgelände und in seinen Einrichtungen möglich sind, werden folgende Regeln durch
die Vereinsmitglieder und Gäste wahrgenommen.
- Vor dem Betreten des Vereinsgeländes ist jeder Hund anzuleinen. Beim Ablegen in der Hundebox kann er abgeleint werden.
- Das Betreten des Vereinsgeländes mit einem Hund setzt voraus, dass dieser über einen aktuellen Impfschutz und eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt. Das ist durch den Hundehalter auf
Veranlassung des Vorstandes (mindestens ein mal jährlich) nachzuweisen.
- Auf dem Vereinsgelände hat jeder Hundeführer wirksam Einfluß auf seinen Hund zu nehmen, um Rauferein und andere Aggressionen zwischen Hunden vorzubeugen.
- Für eine Hündin ist während der Zeit der Läufigkeit der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände untersagt.
- Zu den besetzten Hundeboxen ist der erforderliche Abstand zu halten. Füttern oder streicheln fremder Hunde ist untersagt.
- Auf dem Vereinsgelände haften Eltern für ihre Kinder
- Für Sauberkeit auf dem Vereinsgelände und im Vereinsheim während der Ausbildung und danach sorgen Vereinsmitglieder und Gäste
- Die Hundeboxen können dem Zweck der geschützen Unterbringung der Hunde nur dienen, wenn sie sauber und nicht mit persönlichen Utensilien der Hundebesitzer aus oder überfüllt sind.
- Maulkorbzwang besteht auf dem Vereinsgelände für beiß- und raufwillige Hunde, bis die Trainer die Aggressivität des Hundes eingeschränkt haben.
- Zweckmäßige und sichere Fußbekleidung jedes Hundeführers ist Pflicht um eine Bewegungs-und Standardsicherheit bei der Ausbildung zu sichern.
24.10.2021 10:00 Uhr Arbeitseinsatz