Fährtenarbeit


Fährte ist ein faszinierender Sport. Der Hund arbeitet hier vollkommen selbstständig und die / der Hundeführer (HF) muss sich im Hintergrund halten, während der Hund der Fährte folgt. Der Hund darf nur auf der Strecke der Fährte gehen und diese nicht verlassen. Am Ende der Fährte liegt für den Hund eine Belohnung, wie zum Beispiel ein Spielzeug oder Leckerlis.

 

Die Fährtenarbeit findet vorwiegend auf Wiesen statt. Man kann mit dem Hund auf jeder geeigneten Wiese trainieren, sollte jedoch am Anfang darauf achten, die "Ablenkungen" durch andere Gerüche so gering wie möglich zu halten.

Welche Prüfungen gibt es hier?

Der Hund darf erst an einer Prüfung teilnehmen, wenn er die Begleithundeprüfung bestanden hat und eine gültige Tollwutimpfung vorliegt.

 

Die erste Prüfungsstufe ist eine 300 Schritt lange Fährte, die von der / dem HF gelegt werden darf und bei der zwei Gegenstände auf Hund und HF warten. Danach erhöht sich die Fährtenstrecke bis auf 400 Meter. Bei der dritten Prüfungsstufe müssen 600 Schritt bewältigt und drei Gegenstände aufgespürt werden.

 

Danach folgen verschiedene Fährtenhundprüfungen. Es stehen Strecken bis zu 1800 Schritt, Geländewechsel, Straßenüberquerungen, bis zu sieben Gegenstände und weitere Schwierigkeiten auf dem Programm.

Welche Hunde können bei der Fährtenarbeit teilnehmen?

Bei der Fährtenarbeit kann jeder Hund der "riechfreudig" ist teilnehmen.


Quellenverweise: Die Inhalte dieser Seite wurden aus eigenem Wissen, DVG-Seiten (https://www.dvg-hundesport.de/home/dvg~8a8181bf185f1e0f01185f22e2690018.de.html) und VDH-Seiten (https://www.vdh.de/home/) zusammengestellt.

Kontakt

Birkenweg

12439 Berlin

MAIL: hsv.berlin.adlershof@gmail.com

TEL: 0162 / 2068729 (1. Vorstitzender)

Trainingszeiten

DI    10:00 - 12:00          Longieren & freies Training

Do   14:00 - 15:00          freies Training

        15:00 - 16:00          Unterordnung

         ab 16:00                THS

Sa    10:00 - 15:00         Gästetraining in zwei Gruppen

So    10:00 - 12:00         Unterordnung

        ab 12:00                THS